Wir prüfen, ob Sie zur Fakturierung und Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet sind und ob Sie als Kleinunternehmer qualifizieren, welcher auf die Umsatzsteuererhebung verzichten kann. Auf die Nichterhebung kann jedoch verzichtet werden – z.B. um sich entrichtete Vorsteuern vergüten zu lassen (§ 19 Abs. 2 UStG).

Der Waren- und Dienstleistungsverkehr im EU Binnenmarkt sowie im Zusammenhang mit Drittstaaten (wozu neuerdings auch Großbritannien zählt) eröffnet zahlreiche Fragen:

Wir übernehmen die Erstellung und Übermittlung der monatlichen (bzw. vierteljährlichen) Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie der Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Außerdem erstellen wir Gutachten zu einzelnen, umsatzsteuerlichen Fragen (z.B. Prüfung, ob ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, ob die Rechnungen dem Rechnungsbegriff des § 14 UStG entsprechen, usw.).